Rustikaler Heurigen-Besuch mit Übernachtung - Wien: Faszinierende Fakten
Begriff
Als "Heuriger" wird in Österreich sowohl einen Jungwein als auch die ausschenkende Buschenschank bezeichnet. Abgeleitet is das Wort von "heuer", dem süddeutschen Ausdruck für "dieses Jahr". "Heurig" heißt also "diesjährig". In Österreich geht man also "zum Heurigen", sitzt "beim Heurigen" und trinkt Heurigen.
Die Weinhauer (österreichisch für Winzer) haben das Recht, eigens angebauten Wein in ihrem Haus ohne eine besondere Lizenz ausschenken zu dürfen. Dies geht auf eine Zirkularverordnung des Kaisers Joseph II. von 1784 zurück.
Geschichte
Die Entstehung dieser Art der Eigenvermarktung mit eigens hergestelltem Wein lässt sich zeitlich kaum bestimmen. Die Tradition der Winzer, selbst gekelterten Wein auch selbst auszuschenken, beruht vermutlich auf den Bayern und Franken unter Otto I. und Karl dem Großen. Ausführliche Angaben zu Weinbau, Weinpflege und Weinrecht enthält insbesondere das aus dem fränkischen und bayerischen Raum stammende "Capitulare de villis" (Kapitular für die Krongüter und Reichshöfe) von 795.